text Kopfzeile
Suche
Ihr Suchbegriff...
text
Das Betreute Wohnen ist eine bewährte Hilfeform mit dem Ziel, suchtgefährdete oder suchtkranke Menschen orientiert am persönlichen Bedarf zu einem selbstständigen Leben ohne Suchtmittelmissbrauch zu befähigen. Das Betreute Wohnen dient der beruflichen und sozialen Integration.
 
Träger
Träger ist der Suchthilfeverbund Jugendberatung und Jugendhilfe e.V. (JJ), Taunusstraße 33, 60329 Frankfurt. JJ bietet hilfebedürftigen, behinderten, gefährdeten oder psychisch kranken Menschen fachkundige Beratung und Lebenshilfe an.
Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Er ist assoziiertes Mitglied im Diözesancaritasverband Limburg.
Das Betreute Einzelwohnen im Suchthilfezentrum Wiesbaden ist fachlich und organisatorisch an das Suchthilfezentrum Wiesbaden (SHZ) angegliedert.
 
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
 
Platzzahl
Für das Betreute Wohnen stehen derzeit 32 Plätze zur Verfügung.
 
Indikation und Betreuungsdauer
Das Betreuungsangebot wendet sich an drogen- und mehrfachabhängige Menschen beiderlei Geschlechts, die sich auch in einer Substitutionsbehandlung befinden können. Auch Paare und Eltern mit Kindern können aufgenommen werden. Die Dauer der Betreuung ist individuell unterschiedlich, sie soll zwei Jahre nicht überschreiten.
 
Aufnahme
Voraussetzung für die Aufnahme ist eine eigene Wohnung in Wiesbaden und der Wunsch, die eigene Lebenssituation zu stabilisieren bzw. neue Lebensperspektiven zu entwickeln und zu realisieren.
Zur Aufnahme werden folgende Unterlagen benötigt:
  • schriftliche Aufnahmeanfrage mit Darstellung der zukünftigen Lebensplanung einschließlich beruflicher Perspektiven
  • Lebenslauf mit Beschreibung der Entwicklung der Abhängigkeit sowie der bisherigen Behandlung
  • bei Substituierten der Nachweis über eine bestehende Substitutionsbehandlung gem. geltender Richtlinien
  • amtsärztliche/fachärztliche Stellungnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe
  • Zustimmung des Landeswohlfahrtverbandes Hessen gem. § 53 SGB XII i.V.m. § 2 Abs. 1 SGB IX.
Nach Eingang der Unterlagen wird ein Aufnahmegespräch vereinbart. Im Anschluss an das Gespräch wird über die Aufnahme entschieden und das weitere Vorgehen festgelegt.
 
Betreuungsziele und Angebote
Mit jeder Klientin/jedem Klienten werden die individuellen Betreuungsziele im Rahmen einer gemeinsamen Hilfeplanung ermittelt und verbindlich vereinbart. Die Umsetzung wird in festgelegten Zeitabständen gemeinsam überprüft. Das Betreuungsangebot variiert entsprechend der vereinbarten Ziele und kann folgende Angebotsbausteine enthalten:
  • Training eigenverantwortlicher Lebensführung ohne Suchtmittel
  • Rückfallprävention und Rückfallbearbeitung
  • Hilfen zur Reduktion der Beigebrauchsproblematik bei Substitution
  • Unterstützung bei schulischer oder beruflicher Integration
  • Training selbstständiger Haushaltsführung
  • Beratung bei lebenspraktischen Fragen
  • Anleitung zu einem strukturierten Tagesablauf
  • Anregungen zur Freizeitgestaltung
  • Begleitung zu Ämtern und Behörden bei besonderen Problemen
  • Mitteilungen an Behörden und Gerichte im Einvernehmen mit der Klientel
  • Begleitung und Hilfestellung während Krisen
  • Gespräche über persönliche und soziale Probleme
  • Einzel-, Gruppen-, Paar- sowie auf Wunsch Angehörigengespräche
  • Hilfe zur Verbesserung der sozialen Kompetenz
  • Unterstützung der Mütter/Väter in erzieherischen Fragen
  • Förderung von gesundheitsbewusstem Verhalten
  • Raucherentwöhnung
  • Information über schwerwiegende Suchtfolgeerkrankungen wie Aids oder Hepatitis C
  • Beratung in sozialrechtlichen Fragen
  • Training zum Umgang mit Geld und Schulden
  • Vermittlung in Selbsthilfegruppen
  • Unterstützung bei Problemen mit Nachbarn und Vermieter
  • Regelmäßige Reflexion und Fortschreibung des Hilfeplanes im Fachteam und mit der Klientel.
Anerkennungen
Das Betreute Wohnen ist vom zuständigen Fachministerium des Landes Hessen im Sinne der §§ 35 und 36 BtMG staatlich anerkannt.
Vom Landeswohlfahrtsverband Hessen ist die Einrichtung ebenfalls anerkannt.
 
Einzugsgebiet
Einzugsgebiet ist die Stadt Wiesbaden.
 
Kooperation
Kooperation besteht insbesondere zum Gesundheitsamt, zum Sozialamt, zu anderen Beratungsstellen, zu Arztpraxen, zu den Entgiftungsstationen verschiedener Krankenhäuser, zu den Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern in Wiesbaden und zu der Externen Suchtberatung in den Justizvollzugsanstalten in Wiesbaden und Frankfurt. Mit den Einrichtungen des Suchthilfeverbundes JJ und anderen hessischen Suchthilfeeinrichtungen wird ebenfalls kooperiert. Im Rahmen der schulisch-beruflichen Integration besteht enge Zusammenarbeit mit dem Bildungszentrum Hermann Hesse in Frankfurt und der Wiesbadener Jugendwerkstatt.
 
Adresse
Betreutes Wohnen im SHZ Wiesbaden
Schiersteiner Straße 4
65187 Wiesbaden
Fon 0611 90048-70
Fax 0611 90048-88
E-Mail shz@jj-ev.de
www.drogenberatung-jj.de
 
 
09/2008
leer
zurück Seiten empfehlen | Schrift ++ | Schrift -- | nach oben | drucken
leer