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Die Sozialpädagogische Familienhilfe bietet im Main-Taunus-Kreis Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII an. Eltern und andere Personensorgeberechtigte haben Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung und Entwicklung nicht gewährleistet ist. Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) wird im Auftrag des Amtes für Jugend, Schulen und Sport des Main-Taunus-Kreises auf Antrag der Familie durchgeführt.
Träger
Träger ist der Verein Jugendberatung und Jugendhilfe e.V.(JJ), Taunusstraße 33, 60329 Frankfurt. JJ bietet hilfebedürftigen, behinderten, gefährdeten oder psychisch kranken Menschen fachkundige Beratung und Lebenshilfe an.
Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Er ist assoziiertes Mitglied im Diözesancaritasverband Limburg.
Bürozeiten
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Die Einrichtung
Sozialpädagogische Familienhilfe ist ein vorwiegend innerhalb des Lebensraumes der Familie aufsuchend und präventiv orientierter Arbeitsansatz. Sie bietet Hilfe für Familien in besonderen Problemlagen zur Stärkung ihrer Erziehungs- und Beziehungsfähigkeit.
Familienhilfe unterstützt Eltern bzw. die Personensorgeberechtigten durch intensive Betreuung und Begleitung, hilft bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und aktuellen Krisen und begleitet den Kontakt zu Behörden, Ämtern und anderen Institutionen.
Familienhilfe berücksichtigt und fördert die vorhandenen Ressourcen der Familie und verknüpft sozialpädagogische, lebenspraktische und therapeutische Hilfen miteinander. Es soll sowohl die Kompetenz des einzelnen Familienmitgliedes als auch die Familie als Ganzes gestärkt werden, damit neue Wege der Problemlösung und Krisenbewältigung beschritten werden können.
Arbeitsschwerpunkte und Leistungen
- Beratung in Erziehungsfragen und Stärkung der Erziehungskompetenz und Verantwortung der Eltern
- Unterstützung der Eltern bei Arbeitsplatzsorgen, Arbeitslosigkeit, Wiedereinstieg ins Berufsleben, drohendem Wohnungsverlust, Verschuldung
- individuelle, gezielte Förderung einzelner Kinder
- Thematisierung und Bearbeiten von Ehe- und Familienkonflikten und Problemen im Zusammenhang mit Trennung/Scheidung
- Verbesserung der Kommunikation und Problemlösungskompetenz innerhalb der Familie sowie in Außenbeziehungen
- Hilfen bei Sucht, psychischen Problemen, sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrung
- Vermittlung zusätzlicher Hilfen
- Kooperation mit Betreuungseinrichtungen der Kinder wie Schule, Kindergarten, Hort und Heim
- Nachbetreuung nach Abschluss der intensiven Betreuungsphase. Betreuungsziele, zeitlicher Umfang und Dauer der Hilfe werden im Rahmen der Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII gemeinsam mit dem Amt für Jugend, Schulen und Sport des Main-Taunus-Kreises individuell festgelegt und den Erfordernissen im Verlauf der Betreuung angepasst.
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