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Das Betreute Wohnen ist eine bewährte Hilfeform mit dem Ziel, suchtgefährdete oder suchtkranke Menschen orientiert am persönlichen Bedarf zu einem selbstständigen Leben ohne Suchtmittelmissbrauch zu befähigen. Das Betreute Wohnen dient der beruflichen und sozialen Integration.
 
Träger
Träger ist der Suchthilfeverbund Jugendberatung und Jugendhilfe e. V. (JJ), Taunusstraße 33, 60329 Frankfurt. JJ bietet hilfebedürftigen, behinderten, gefährdeten oder psychisch kranken Menschen fachkundige Beratung und Lebenshilfe an.
Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Er ist assoziiertes Mitglied im Diözesancaritasverband Limburg.
Das Betreute Wohnen für den Hochtaunuskreis ist fachlich und organisatorisch an das Zentrum für Jugendberatung und Suchthilfe für den Hochtaunuskreis in Bad Homburg angegliedert.
 
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
 
Platzzahl
Es stehen derzeit 19 Betreuungsplätze zur Verfügung. Davon 11 Plätze in Betreuten Wohngemeinschaften (BWG) und 8 Plätze im Betreuten Einzelwohnen (BEW).
 
Indikation und Betreuungsdauer
Das Betreuungsangebot wendet sich an suchtmittelabhängige Menschen beiderlei Geschlechts, die aufgrund ihrer Vorbehandlung auf ein Leben ohne Drogen vorbereitet sind.
Auch Paare und Eltern mit Kindern können aufgenommen werden.
Die Dauer der Betreuung ist individuell unterschiedlich, sie soll zwei Jahre nicht überschreiten. Sie orientiert sich an den gemeinsam besprochenen Zielen, die Grundlage für den Betreuungsplan sind. In Einzelfällen können auch gefährdete Jugendliche aufgenommen werden.
 
Aufnahme
Zur Aufnahme werden folgende Unterlagen benötigt
  • schriftliche Aufnahmeanfrage mit Darstellung der zukünftigen Lebensplanung einschließlich beruflicher Perspektiven 
  • Lebenslauf mit Beschreibung der Entwicklung der Abhängigkeit sowie der bisherigen Behandlung
  • amtsärztliche/fachärztliche Stellungnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe
  • Zustimmung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen gem. § 53 SGB XII i.V.m. § 2 Abs. 1 SGB IX.
Nach Eingang der Unterlagen wird ein Aufnahmegespräch vereinbart. Im Anschluss an das Gespräch wird über die Aufnahme entschieden und das weitere Vorgehen festgelegt.
 
Liegenschaft
Die BWG liegt im Zentrum von Bad Homburg. Bad Homburg liegt etwa 15 km von Frankfurt entfernt und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Die Einrichtung befindet sich in einem Anwesen aus der Gründerzeit, bestehend aus einem Vorder- und einem Hinterhaus.
Im 1. und 2. Stock des Vorderhauses ist die Wohngruppe I mit 6 Zimmern, einer Küche und 2 Bädern untergebracht.
Die Wohngruppe II besteht aus einem 1-Zimmer-Appartement und einem 2-Zimmer-Appartement im Erdgeschoss des Vorderhauses sowie zwei Einzelappartements im zweistöckigen Hinterhaus.
Im kleinen Hinterhof ist Platz zum Grillen, für Feste und weitere Freizeitaktivitäten.

Betreuungsziele und Angebote
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Mit jeder Klientin/jedem Klienten werden die individuellen Betreuungsziele im Rahmen einer gemeinsamen Hilfeplanung ermittelt und verbindlich vereinbart. Die Umsetzung wird in festgelegten Zeitabständen gemeinsam überprüft. Das Betreuungsangebot variiert entsprechend der vereinbarten Ziele und kann folgende Angebotsbausteine enthalten:
  • Training eigenverantwortlicher Lebensführung ohne Suchtmittel
  • Rückfallprävention und Rückfallbearbeitung
  • Unterstützung bei schulischer oder beruflicher Integration
  • Training selbstständiger Haushaltsführung
  • Beratung bei lebenspraktischen Fragen
  • Anleitung zu einem strukturierten Tagesablauf
  • Anregungen zur Freizeitgestaltung
  • Begleitung zu Ämtern und Behörden bei besonderen Problemen
  • Mitteilungen an Behörden und Gerichte im Einvernehmen mit der Klientel
  • Begleitung und Hilfestellung während Krisen
  • Gespräche über persönliche und soziale Probleme
  • Einzel-, Gruppen-, Paar- sowie auf Wunsch Angehörigengespräche
  • Hilfe zur Verbesserung der sozialen Kompetenz
  • Unterstützung der Mütter/Väter in erzieherischen Fragen
  • Förderung von gesundheitsbewusstem Verhalten
  • Raucherentwöhnung
  • Information über schwerwiegende Suchtfolgeerkrankungen wie Aids oder Hepatitis C
  • Beratung in sozialrechtlichen Fragen
  • Wohngruppensitzungen zu Themen des Zusammenlebens
  • Training zum Umgang mit Geld und Schulden
  • Vermittlung in Selbsthilfegruppen
  • Unterstützung bei der Verselbstständigung und beim Umzug in eine eigene Wohnung
  • Regelmäßige Reflexion und Fortschreibung des Hilfeplanes im Fachteam und mit der Klientel.
Anerkennungen
Das Betreute Wohnen für den Hochtaunuskreis ist vom zuständigen Fachministerium des Landes Hessen im Sinne der §§ 35 und 36 BtMG staatlich anerkannt.
Vom Landeswohlfahrtsverband Hessen ist die Einrichtung ebenfalls anerkannt.
 
Kooperation
Es besteht enge Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der hessischen Drogenhilfe, insbesondere mit Entwöhnungs- und Übergangseinrichtungen, stationären Nachsorgewohngemeinschaften, dem Bildungszentrum Hermann Hesse in Frankfurt sowie weiteren Einrichtungen, die Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung anbieten.

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In Kooperation mit dem Drogenreferat der Stadt Frankfurt und dem Akademischen Zentrum Rabanus Maurus, Haus am Dom, fand im Rahmen
 
die Ausstellung

 

Kunst statt Sucht

 

        im Haus am Dom statt.
 
Die Ausstellung ging vom 14. Februar bis zum 12. April 2008.
 
 
Adresse
Betreutes Wohnen für den Hochtaunuskreis
Audenstraße 1
61348 Bad Homburg
Fon 06172 6008-14
Fax 06172 6008-19
www.drogenberatung-jj.de
 
 
09/2008
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