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• Einzel- und Gruppengespräche
• eigener Wohnbereich für
Frauen
• Raucherentwöhnung
• Rückfallprophylaxe
• Schuldnerberatung und
Unterstützung bei der
Schuldenregulierung
• Beratung und Vermittlung in
weiterführende Behandlung wie z.B. medizinische Rehabilitation, Betreutes Wohnen, Nachsorge, Schule oder Ausbildung.
Die Entgiftungsstation bietet sowohl die Möglichkeit des kalten Entzugs als auch der medikamenten- bzw. methadongestützten Entgiftung. Die Entscheidung über die Behandlung wird gemeinsam mit dem zuständigen Arzt getroffen. Sollte das Prinzip des „kalten Entzugs in warmer Atmosphäre“ die Methode der Wahl sein, werden unterstützend Akupunktur, Shiatsu und medizinische Bäder angeboten. Entspannungsübungen, Einzel- und Gruppengespräche sowie möglichst frühe Teilnahme an gemeinsamen Aktivitäten, z.B. Spaziergänge, Billardspiele sind neben einer umfassenden medizinischen Behandlung und Versorgung zentrale Bestandteile jeder Behandlung.
Die substitutionsgestützte Behandlung in der Übergangseinrichtung erfolgt integriert in die Gesamtgruppe. Die substituierten Patientinnen und Patienten nehmen in gleicher Weise wie die abstinenten am Angebot des WWH teil. Als Substitutionsmittel werden Methadon oder Buprenorphin oder andere vom Arzt verordnete Medikamente eingesetzt.
Anerkennungen und Kosten Die Behandlung in der Entgiftungsstation wird als Krankenhausbehandlung von allen Krankenkassen finanziert, sofern eine ärztliche Einweisung vorliegt.
Kostenträger für den Aufenthalt in der Übergangseinrichtung ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen/Zweigverwaltung Wiesbaden (LWV). Seit dem 01.10.2000 besteht mit dem LWV eine Vergütungsvereinbarung nach § 75 Abs. 3 i. V. m. §§ 76 ff. SGB XII. Dieser Vereinbarung zufolge wird vom Kostenträger ein Pflegesatz gewährt, der in der Höhe davon abhängt, welcher Hilfebedarfsgruppe der/die einzelne Patient/-in zugeordnet wird. Der individuelle Hilfebedarf wird durch die Fachgruppe „Begutachtung“ im Zusammenwirken mit dem Leistungsempfänger (Patientin/Patient) und dem Leistungserbringer (Einrichtung) während der ersten vier Wochen nach Aufnahme ermittelt und festgelegt.
Bei entsprechenden wirtschaftlichen Verhältnissen wird vom LWV ein Kostenbeitrag berechnet und der Patientin/dem Patienten in Rechnung gestellt.
Die Einrichtung ist vom zuständigen Fachministerium des Landes Hessen im Sinne der §§ 35, 36 BtMG anerkannt.
Einzugsgebiet und Zusammenarbeit
Das Einzugsgebiet für die Übergangseinrichtung ist vorwiegend Hessen, für die Entgiftungsstation bundesweit.
Das Wolfgang-Winckler-Haus kooperiert mit sämtlichen Facheinrichtungen der Suchthilfe. Es ist eingebunden in das differenzierte Netz der hessischen Suchthilfe. Insbesondere mit dem Drogennotdienst in Frankfurt, den Suchtberatungsstellen, den stationären Entwöhnungseinrichtungen und den Angeboten zum Betreuten Wohnen des Suchthilfeverbundes JJ besteht intensive Zusammenarbeit.
Adresse
Wolfgang-Winckler-Haus
Übergangseinrichtung und Entgiftungsstation
Ehlhaltener Strasse 12 – 14
65779 Kelkheim-Eppenhain
Übergangseinrichtung
Fon 06198 5747-10
Fax 06198 5747-29
www.drogenberatung-jj.de
Entgiftungsstation
Fon 06198 5747-20
Fax 06198 5747-29
www.drogenberatung-jj.de
09/2008
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