text Kopfzeile
Suche
Ihr Suchbegriff...
text
Das Wolfgang-Winckler-Haus mit Entgiftungsstation und Übergangseinrichtung ist ein Angebot zur stationären Entgiftungsbehandlung- und/oder Rehabilitation suchtmittelabhängiger Jugendlicher, Frauen und Männer, die sich für erste Schritte aus der Abhängigkeit entschieden haben. Auch Opiatabhängige, die mit einem zugelassenen Substitutionsmittel behandelt werden können aufgenommen werden.
 
Träger
Träger der Übergangseinrichtung und Entgiftungsstation im Wolfgang-Winckler-Haus (WWH) ist der Suchthilfeverbund Jugendberatung und Jugendhilfe e.V.(JJ), Taunusstraße 33, 60329 Frankfurt. JJ bietet hilfebedürftigen, behinderten, gefährdeten oder psychisch kranken Menschen fachkundige Beratung und Lebenshilfe an.
Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Er ist assoziiertes Mitglied im Diözesancaritasverband Limburg.
 
Bürozeiten
Sie erreichen die Übergangseinrichtung und Entgiftungsstation telefonisch
montags bis donnerstags 09:00 bis 16:00 Uhr
freitags 09:00 bis 14:00 Uhr.
 
Platzzahl
Es stehen in der Übergangseinrichtung 30 und in der Entgiftungsstation sechs Plätze zur Verfügung.
 
Indikation und Behandlungsdauer
Das Behandlungsangebot richtet sich an drogen- und mehrfachabhängige Menschen beiderlei Geschlechts. Minderjährige können nach Absprache und mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden. Die Entgiftung dauert in der Regel zwei Wochen.
Der Aufenthalt in der Übergangseinrichtung beträgt max. drei bis sechs Monate.
 
Aufnahme
Voraussetzung für die Aufnahme in die Entgiftungsstation ist eine ärztliche Einweisung.
Für eine Aufnahme in die Übergangseinrichtung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Entzugsbehandlung, die in der Entgiftungsstation des WWH durchgeführt werden kann
  • der gewöhnliche Aufenthalt muss für die letzten zwei Monate vor Aufnahme  in Hessen gelegen haben
  • Kostenzusage des zuständigen örtlichen Jugendamtes gem. § 35a SGB VIII  i.V.m. § 41 bei Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Vorlage einer gültigen Kostenzusage bei Aufnahme aus anderen Bundesländern
  • gültige Aufenthaltserlaubnis bei Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit.
Für eine Aufnahme in die substitutionsgestützte Behandlung in der Übergangseinrichtung ist darüber hinaus Voraussetzung:
  • die stabile Einstellung auf ein Substitutionsmittel
  • eine maximale Tageshöchstdosis von 60 mg/6 ml Methadon
  • die Vorlage eines Kurzarztbriefes des substituierenden Arztes.
Eine schriftliche Aufnahmeanfrage ist nicht erforderlich.
 
Liegenschaft
Die Einrichtung liegt auf einem schönen, waldnahen Grundstück mit Südhanglage und besteht aus einem Altbau und zwei 1974 erbauten großzügig gestalteten modernen Hauptgebäuden. Sie verfügt über Zwei- bzw. Dreibettzimmer, schöne Gruppen- und Gemeinschaftsräume sowie eine Rasenfläche, die zu Aktivitäten wie Volleyball oder Badminton einlädt. Ein großer Grillplatz steht ebenfalls zur Verfügung.
Behandlungsziele und Angebote
text
Das WWH versteht sich als stationäre Krisenintervention, die sich an der jeweiligen aktuellen Lebenswirklichkeit der Patienten/-innen orientiert und keine Erwartungen hinsichtlich bestimmter Zielsetzungen oder einer stabilen Motivation stellt. Das Bemühen mit der Patientin oder dem Patienten in ihrer bzw. seiner aktuellen Lebenssituation ein möglichst angemessenes und weiterführendes Angebot der Hilfe zu vereinbaren ist Leitgedanke der Arbeit. Die Einrichtung bietet die Möglichkeit zur körperlichen, seelischen und geistigen Regeneration. Sie stabilisiert die Motivation zur Veränderung in Richtung Abstinenz, berät bei der Entscheidung zukünftiger Behandlung und vermittelt in geeignete Angebote. Die medizinische Versorgung ist durch die Ärztin der Einrichtung und die Zulassung als Institutsambulanz durch die KV-Hessen sichergestellt.
Der Tagesstrukturierung und dem Wiedergewinn von Selbstvertrauen dienen die Arbeitsbereiche Hausmeisterei, Garten, Küche, Wäscherei, Hauspflege sowie die Kunsttherapie. Freizeitprojekte wie z.B. Billard, Tischtennis, Fußball, Tischfußball, Jogging, Kraftsport, Volleyball, Bibliothek helfen die Abstinenz positiv zu erleben.
Weitere Behandlungsangebote in der Übergangseinrichtung sind
text
•   Einzel- und Gruppengespräche
•   eigener Wohnbereich für
    Frauen
•   Raucherentwöhnung
•   Rückfallprophylaxe
•   Schuldnerberatung und
    Unterstützung bei der
    Schuldenregulierung
•   Beratung und Vermittlung in
    weiterführende Behandlung wie z.B. medizinische Rehabilitation, Betreutes Wohnen, Nachsorge, Schule oder Ausbildung.
 
Die Entgiftungsstation bietet sowohl die Möglichkeit des kalten Entzugs als auch der medikamenten- bzw. methadongestützten Entgiftung. Die Entscheidung über die Behandlung wird gemeinsam mit dem zuständigen Arzt getroffen. Sollte das Prinzip des „kalten Entzugs in warmer Atmosphäre“ die Methode der Wahl sein, werden unterstützend Akupunktur, Shiatsu und medizinische Bäder angeboten. Entspannungsübungen, Einzel- und Gruppengespräche sowie möglichst frühe Teilnahme an gemeinsamen Aktivitäten, z.B. Spaziergänge, Billardspiele sind neben einer umfassenden medizinischen Behandlung und Versorgung zentrale Bestandteile jeder Behandlung.
 
Die substitutionsgestützte Behandlung in der Übergangseinrichtung erfolgt integriert in die Gesamtgruppe. Die substituierten Patientinnen und Patienten nehmen in gleicher Weise wie die abstinenten am Angebot des WWH teil. Als Substitutionsmittel werden Methadon oder Buprenorphin oder andere vom Arzt verordnete Medikamente eingesetzt.
 
Anerkennungen und Kosten Die Behandlung in der Entgiftungsstation wird als Krankenhausbehandlung von allen Krankenkassen finanziert, sofern eine ärztliche Einweisung vorliegt.
 
Kostenträger für den Aufenthalt in der Übergangseinrichtung ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen/Zweigverwaltung Wiesbaden (LWV). Seit dem 01.10.2000 besteht mit dem LWV eine Vergütungsvereinbarung nach § 75 Abs. 3 i. V. m. §§ 76 ff. SGB XII. Dieser Vereinbarung zufolge wird vom Kostenträger ein Pflegesatz gewährt, der in der Höhe davon abhängt, welcher Hilfebedarfsgruppe der/die einzelne Patient/-in zugeordnet wird. Der individuelle Hilfebedarf wird durch die Fachgruppe „Begutachtung“ im Zusammenwirken mit dem Leistungsempfänger (Patientin/Patient) und dem Leistungserbringer (Einrichtung) während der ersten vier Wochen nach Aufnahme ermittelt und festgelegt.
Bei entsprechenden wirtschaftlichen Verhältnissen wird vom LWV ein Kostenbeitrag berechnet und der Patientin/dem Patienten in Rechnung gestellt.
 
Die Einrichtung ist vom zuständigen Fachministerium des Landes Hessen im Sinne der §§ 35, 36 BtMG anerkannt.
 
Einzugsgebiet und Zusammenarbeit
Das Einzugsgebiet für die Übergangseinrichtung ist vorwiegend Hessen, für die Entgiftungsstation bundesweit.
Das Wolfgang-Winckler-Haus kooperiert mit sämtlichen Facheinrichtungen der Suchthilfe. Es ist eingebunden in das differenzierte Netz der hessischen Suchthilfe. Insbesondere mit dem Drogennotdienst in Frankfurt, den Suchtberatungsstellen, den stationären Entwöhnungseinrichtungen und den Angeboten zum Betreuten Wohnen des Suchthilfeverbundes JJ besteht intensive Zusammenarbeit.
 
Adresse
Wolfgang-Winckler-Haus
Übergangseinrichtung und Entgiftungsstation
Ehlhaltener Strasse 12 – 14
65779 Kelkheim-Eppenhain
 
Übergangseinrichtung
Fon 06198 5747-10
 Fax 06198 5747-29
www.drogenberatung-jj.de
 
Entgiftungsstation
Fon  06198 5747-20
Fax 06198 5747-29
 www.drogenberatung-jj.de
 

09/2008

leer
zurück Seiten empfehlen | Schrift ++ | Schrift -- | nach oben | drucken
leer