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Das Betreute Wohnen ist eine bewährte Hilfeform mit dem Ziel, suchtgefährdete oder suchtkranke Menschen orientiert am persönlichen Bedarf zu einem selbstständigen Leben ohne Suchtmittelmissbrauch zu befähigen. Das Betreute Wohnen dient der beruflichen und sozialen Integration.
Träger
Träger ist der Suchthilfeverbund Jugendberatung und Jugendhilfe e.V. (JJ), Taunusstraße 33, 60329 Frankfurt. JJ bietet hilfebedürftigen, behinderten, gefährdeten oder psychisch kranken Menschen fachkundige Beratung und Lebenshilfe an.
Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Er ist assoziiertes Mitglied im Diözesancaritasverband Limburg. Die Betreute Wohngemeinschaft (BWG) ist fachlich und organisatorisch an das Zentrum für Jugendberatung und Suchthilfe im Main-Taunus-Kreis in Hofheim angegliedert.
Bürozeiten
montags – dienstags 09:00 bis 15:00 Uhr
mittwochs 14:00 bis 18:00 Uhr
donnerstags - freitags 09:00 bis 16:00 Uhr.
Platzzahl
Es stehen derzeit sechs Plätze zur Verfügung.
Indikation und Betreuungsdauer
Das Betreuungsangebot wendet sich an drogen- und mehrfachabhängige Menschen beiderlei Geschlechts, die substituiert werden. Die Dauer der Betreuung ist individuell unterschiedlich, sie soll zwei Jahre nicht überschreiten.
Aufnahme
Zur Aufnahme werden folgende Unterlagen benötigt
- schriftliche Aufnahmeanfrage mit Darstellung der zukünftigen Lebensplanung einschließlich beruflicher Perspektiven
- Lebenslauf mit Beschreibung der Entwicklung der Abhängigkeit sowie der bisherigen Behandlung
- Nachweis über eine bestehende Substitutionsbehandlung gem. geltender Richtlinien
- amtsärztliche/fachärztliche Stellungnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe
- Zustimmung des Landeswohlfahrtverbandes Hessen gem. § 53 SGB XII i.V.m. § 2 Abs. 1 SGB IX.
Nach Eingang der Unterlagen wird ein Aufnahmegespräch vereinbart. Im Anschluss an das Gespräch wird über die Aufnahme entschieden und das weitere Vorgehen festgelegt. |