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Betreute Wohngemeinschaft Wittelsbacher Allee für Substituierte

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Das Betreute Wohnen ist eine bewährte Hilfeform mit dem Ziel, suchtgefährdete oder suchtkranke Menschen orientiert am persönlichen Bedarf zu einem selbstständigen Leben ohne Suchtmittelmissbrauch zu befähigen und dient der beruflichen und sozialen Integration.
Das Aufgabenspektrum konnte 2007 mit der Integration in den CMA-Verbund des Vereins JJ erweitert werden. Das Verbundsystem soll insbesondere die Betreuung von chronisch mehrfach geschädigten Abhängigen sicherstellen und verbessern.
Das Angebot der Betreuten Wohngemeinschaft Wittelsbacherallee wendet sich primär an Suchtkranke, die sich in einer anerkannten Substitutionsbehandlung befinden und sich entschlossen haben ohne Beikonsum von legalen oder illegalen Suchtmitteln zu leben.
Die Einrichtung verfügt über 22 Plätze. Es können Männer, Frauen und Paare, im Einzelfall auch Eltern mit Kindern aufgenommen werden.

Lage
Die Einrichtung befindet sich im Frankfurter Ostend und ist ganz in der Nähe der Frankfurter Innenstadt mit sehr guter Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel.

Gebäude/Räumlichkeiten
Unsere Betreute Wohngemeinschaft ist in einem ehemaligen Hotel untergebracht. Es stehen insgesamt 20 Einzel- und 1 Doppelzimmer zur Verfügung. Die Zimmer sind teilmöbliert und mit einem Fernseher und Kühlschrank ausgestattet.
Die Zimmer verteilen sich auf 3 Wohngruppen mit jeweils einer eigenen Gemeinschaftsküche, zwei Bädern und einem Telefonanschluss. Einige Zimmer haben ein eigenes Bad und WC.
Im Erdgeschoss befinden sich die Büroräume der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Gruppen- und Gemeinschaftsraum sowie eine Küche mit zwei Herden und Spülmaschine. Im Keller des Hauses stehen Waschmaschinen und Trockner den Bewohnerinnen und Bewohnern kostenlos zur Verfügung.
Die Wohngruppe 1 im ersten Obergeschoss des Hauses dient als Aufnahmewohngruppe.

Team
Das Team der Betreuten Wohngemeinschaft Wittelsbacherallee setzt sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Berufsgruppen Pädagogik, Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Soziologie und Verwaltung zusammen.

Die Betreuung wird in unserer Einrichtung von einem gut ausgebildeten und erfahrenen Team gewährleistet mit zum Teil langjähriger Tätigkeit in der Suchtarbeit. Zusätzlich zu den grundlegenden beruflichen Qualifikationen bilden sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter laufend weiter. Eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter verfügen über Zusatzqualifikationen in der Suchttherapie und der Schuldnerberatung.
Wir laden Interessierte zu einem Informationstermin in unsere Einrichtung ein. Wir stellen uns gerne persönlich vor, erläutern unser Betreuungskonzept und beantworten Fragen direkt.

Qualitätsmanagement
Wir arbeiten an der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Einrichtung und der laufenden Verbesserung unserer Hilfeangebote. Grundlage dafür das Modell der European Foundation for Quality Management EFQM.
Die Betreute Wohngemeinschaft Wittelsbacherallee ist nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert.

Stand: 10/2011

Betreuung und Rahmenbedingungen

Was passiert bei einem Rückfall?
Rückfälligkeit kann die sofortige Entlassung aus der Wohngemeinschaft bedeuten. Die Reaktion auf einen Rückfall bleibt allerdings immer eine Einzelfallentscheidung.  Mit Rückfallanalyse, -management und vielfältigen Möglichkeiten zur Rückfallbearbeitung werden rückfällige Klientinnen und Klienten dabei vom Team unterstützt.

Welche grundlegenden Regeln sind zu beachten?
Freiheit von Drogen, Alkohol und Glücksspiel während des Aufenthaltes in unserer Einrichtung ist ebenso ein Muss wie der Verzicht auf Gewalt und die aktive Mitarbeit an den im Hilfeplan erstellten Zielen.

Ist die Einrichtung nach §§ 35/36 BtMG anerkannt?
Ja, die Anerkennung nach §§ 35/36 BtMG wurde durch das zuständige hessische Ministerium erteilt.

Wie sind meine persönlichen Daten geschützt?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BWG Wittelsbacherallee unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis werden keine persönlichen Daten weiter gegeben.

Ist das Büro auch abends/nachts und an den Wochenenden besetzt?
Wir haben feste Bürozeiten von 9.00 - 16.00 Uhr. Die Gruppen finden in der Zeit von 16.00 - 19.00 statt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nachts und an den Wochenenden nicht im Haus.

Wie alt sind die Bewohner der BWG?
Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren, nach oben hin gibt es keine Grenze. Im Durchschnitt sind die Bewohner/innen ca. 36 Jahre alt.

Können während des Aufenthaltes gemeinnützige Arbeitsstunden abgeleistet werden?
Ja! Das Ableisten von Arbeitsstunden in unserer Einrichtung ist grundsätzlich möglich. Wir unterstützen aber auch bei der Vermittlung an andere Stellen.


Kontakte und Aktivitäten


Wann und unter welchen Voraussetzungen können Bewohner/-innen Besuch empfangen?
Besuch kann jederzeit empfangen werden. Allerdings gelten für die Besucher genauso wie für die Bewohner die Regeln der Abstinenz und der Gewaltfreiheit.
Für die Einhaltung der Regeln sind die Bewohner verantwortlich. Besuch über mehrere Tage muss mit dem/der zuständigen Betreuer/-in abgesprochen werden.

Wann muss ich in der Einrichtung sein?
Es gibt außer den vereinbarten Terminen und den festen Gruppenzeiten keine festen Anwesenheitszeiten im Haus. Ist eine Abwesenheitszeit von mehr als zwei Tagen geplant, so muss dies mit uns abgesprochen werden.

Wie ist mein Zimmer eingerichtet, was kann ich mitbringen?
Die Zimmer sind mit allen notwendigen Möbeln, einem Kühlschrank und einem Fernseher ausgestattet. Bei Einzug erhält jeder auf Wunsch neue Bettwäsche sowie eine Grundausstattung an Geschirr, Bettwäsche und Handtüchern.

Werde ich bei meiner Freizeitgestaltung unterstützt?
Für die Bewohnerinnen und Bewohner der BWG werden gemeinsame Freizeit- und Gruppenaktivitäten organisiert. Es findet unter anderem regelmäßig unser "Cafe-Wiba" statt, wo ein Mittagstisch zum Selbstkostenpreis für alle Bewohner/innen und Freunde/Angehörige angeboten wird. Aber auch Grillausflüge, Museumsbesuch, etc. werden unternommen.
Des weiteren besteht die Möglichkeit an den unterschiedlichsten Freizeitaktivitäten des Betreuten Einzelwohnens Frankfurt teilzunehmen. Auf dem Programm stehen Besuche von Fußballspielen, Schiffsausflüge, Führungen im Frankfurter Zoo, Palmengarten, den Frankfurter Museen, Kunstgruppen u. v. m.


Finanzielles


Wie wird die Betreute Wohngemeinschaft finanziert?
Für die Betreuungskosten ist der Landeswohlfahrtsverband der Kostenträger. Die Nutzungsentschädigung für die BWG übernimmt i. d. R. der örtliche Sozialhilfeträger. Interessenten mit Einkommen und/oder Vermögen tragen anteilig die Kosten.

Wie ist der Umgang mit Geld geregelt?
Es gibt die Möglichkeit das Geld bei uns im Tresor zu hinterlegen und sich bei Bedarf auszahlen zu lassen.

Stand: 10/2011

Betreuungsangebote
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer Betreuungsangebote. Die Teilnahme an diesen Angeboten richtet sich nach dem jeweiligen individuellen Bedarf, dem Verlauf der Betreuung und wird zwischen Betreuer und Ihnen vereinbart.
• Wöchentliche Aufnahmegruppe in den ersten 6 Monaten
• Wöchentliche Wohngruppensitzungen zu Themen des Zusammenlebens
• Gespräche über persönliche und soziale Probleme
• Rückfallprävention und Rückfallbearbeitung
• bei Bedarf Angehörigengespräche
• Unterstützung bei schulischer und beruflicher Integration
• Training selbstständiger Haushaltsführung
• Begleitung und Hilfestellung während Krisen
• Freizeitangebote, auch an Wochenenden
• Café-Treff
• Begleitung zu Ämtern und Behörden in besonderen Problemfällen
• Selbstsicherheitstraining
• Beratung bei lebenspraktischen Fragen
• Anleitung zu einem strukturierten Tagesablauf
• Sozial- und Schuldnerberatung
• Mitteilung an Behörden und Gerichte im Einvernehmen mit dem Bewohner/der Bewohnerin
• Beratung in sozialrechtlichen Fragen
• Unterstützung bei der Verselbstständigung und beim Umzug in die eigene Wohnung
• Regelmäßige Reflexion und Fortschreibung des Hilfeplans im Fachteam und mit der Klientel

Betreuungsdauer
Die Dauer der Betreuung ist individuell unterschiedlich, sollte jedoch zwei Jahre nicht überschreiten. Das Betreute Wohnen strebt keine dauerhafte Versorgung an, sondern soll zielgerichtet zu einem mit der/dem Bewohner/-in abgestimmten Ende mit selbstständiger Lebensführung und weitestgehender Unabhängigkeit von Betreuung führen.
Über den Umfang der Betreuung wird in den Hilfeplankonferenzen beraten und vom Landeswohlfahrtsverband entschieden.

Aufnahme
Zur Aufnahme werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt
• schriftliche Aufnahmeanfrage mit Darstellung der zukünftigen Lebensplanung einschließlich beruflicher Perspektiven
• Lebenslauf mit Beschreibung der Entwicklung der Abhängigkeit sowie der bisherigen Behandlung
• bei Substituierten Nachweis über eine bestehende Substitutionsbehandlung gem. geltender Richtlinien
• amtsärztliche/fachärztliche Stellungnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe
• Zustimmung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen gem. § 53 SGB XII i.V.m. § 2 Abs. 1 SGB IX.

Die Anfrage zur Aufnahme in der Einrichtung kann telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder persönlich erfolgen. Für den weiteren Verlauf der Bewerbung ist ein schriftlicher Lebenslauf mit Beschreibung des Suchtverlaufs erforderlich. Sie werden zeitnah zu einem persönlichen Informationsgespräch in unsere Einrichtung eingeladen, um die Indikation für eine Aufnahme in die BWG zu überprüfen. In Ausnahmefällen kommen wir auch zu Ihnen.
Anschließend wird ein Integrierter Behandlungs- und Rehabilitationsplan (IBRP) mit Ihnen erstellt und in der zuständigen Hilfeplankonferenz vorgestellt.
Bei längeren Wartezeiten bis zu einer Aufnahme ist es dringend erforderlich, dass Sie sich in regelmäßigen Abständen bei uns melden und uns ihr weiteres Interesse mitteilen.
Die zuständigen Mitarbeiterinnen für die Aufnahme vereinbaren mit Ihnen die Informationstermine und koordinieren das weitere Aufnahmeverfahren.

Stand: 10/2011

Der Verein Jugendberatung und Jugendhilfe e. V. bietet hilfebedürftigen, behinderten, gefährdeten oder psychisch kranken Menschen fachkundige Beratung und Lebenshilfe an. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und ist assoziiertes Mitglied im Diözesancaritasverband Limburg. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt im Bereich der Suchthilfe.
Das Betreute Wohnen ist in das differenzierte Netzwerk des Suchthilfeverbundes Jugendberatung und Jugendhilfe e. V. integriert.
Im Rahmen der rehabilitativen Angebote von JJ bildet das Betreute Wohnen eine wesentliche Schnittstelle zwischen Beratung und stationärer Behandlung. Hierbei bestehen Abstufungen im Hinblick auf die Betreuungsintensität. Diese orientiert sich am individuellen Hilfebedarf und wird mit der Anzahl der jährlich zu erbringenden Fachleistungsstunden festgelegt.

Anerkennungen
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) als überörtlicher Sozialhilfeträger ist federführender Leistungsträger und übernimmt in der Regel die Kosten der Betreuung.
Die Betreuungs- und Nutzungsentschädigung erfolgt in der Regel über den örtlichen Sozialhilfeträger.
Die Einrichtung ist vom zuständigen Fachministerium des Landes Hessen im Sinne der §§ 35, 36 ff des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) staatlich anerkannt.

Drogenfreiheit, Gewaltfreiheit, Mitarbeit
Dies sind die Grundvoraussetzungen für eine Betreuung und ein Leben in der Wohngemeinschaft. Mit dem Einzug in die Betreute Wohngemeinschaft verpflichtet sich jeder Bewohner und jede Bewohnerin auf den Konsum von Drogen, Alkohol und Glücksspiel sowie auf die Anwendung und Androhung von Gewalt zu verzichten und an den Gruppen- und Einzelgesprächen teil zu nehmen. Ebenso wird eine aktive Mitarbeit bei der Erreichung der zuvor gemeinsam festgelegten und in einer Hilfeplanung schriftlich formulierten Ziele erwartet.

Betreuungsziele
Ganz allgemein hat das Betreute Wohnen bei suchtmittelabhängigen Menschen das Ziel, Sie bei der Führung eines selbstständigen Lebens ohne Suchtmittelmissbrauch zu unterstützen. Entsprechend des individuellen Hilfebedarfs erhalten die Bewohnerinnen und Bewohner Hilfen, um im Rahmen eines selbstbestimmten Lebens den individuellen Fähigkeiten entsprechend am Leben der Gesellschaft teilhaben zu können.

Die herausragenden Ziele des Betreuten Wohnens sind:
• Befähigung zu einer Lebensführung ohne Beigebrauch von Suchtmitteln während der Substitution und der Ausstieg aus der Substitution 
• Weiterentwicklung lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten
• Berufliche und soziale Integration
Individuelle Ziele für die Rehabilitation werden gemeinsam mit Ihnen zu Beginn der Betreuung entwickelt.

Stand: 10/2011

 

Ihr Ansprechpartner: BWG Wittelsbacher Allee

Wittelsbacherallee 34
60316 Frankfurt
Fon 069 437111
Fax 069 431628
E-Mail wittelsbacher@jj-ev.de


Frau Kaloff

Anfahrt: BWG Wittelsbacher Allee

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Von Frankfurt-Hauptbahnhof mit der U4 in Richtung Seckbacher Landstraße / Enkheim bis Haltestelle „Am Merianplatz“.

oder:

Mit der S-Bahn bis Konstablerwache, umsteigen in die U6 / U7 in Richtung Enkheim / Ostbahnhof bis Haltestelle Zoo. Dort in die Straßenbahn 14 in Richtung Ernst-May-Platz bis Haltestelle „Waldschmidtstraße“.


Mit dem Auto:
Von der A5 bis Frankfurter Nordwestkreuz; auf die A66 in Richtung Frankfurt-Stadtmitte. Dem Alleenring folgen bis zur Habsburgerallee. Dort in Richtung Zoo rechts in die Wittelsbacherallee abbiegen.

Downloads: BWG Wittelsbacher Allee

Hier finden Sie Dokumente und ausführlichere Informationen zur Einrichtung als Downloads:


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