Zielsetzung
Das Betreute Wohnen ist eine bewährte Hilfeform mit dem Ziel, suchtgefährdete oder suchtkranke Menschen orientiert am persönlichen Bedarf zu einem selbstständigen Leben ohne Suchtmittelmissbrauch zu befähigen. Das Betreute Wohnen dient der beruflichen und sozialen Integration.
Indikation und Betreuungsdauer
Das Betreuungsangebot wendet sich an Personen mit Suchtproblematik, die einen Hilfebedarf haben. Das Angebot richtet sich auch an Personen, die sich in einer Substitutionsbehandlung befinden oder zusätzliche psychiatrische Problematiken aufweisen. Auch Paare und Eltern mit Kindern können betreut werden. Die Arbeitsweise ist personenzentriert. Die Dauer und Intensität der Betreuung ist daher individuell unterschiedlich und richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf.
Kooperation
Da die Betreuung personenzentriert erfolgt, wird im Rahmen der Betreuung ein hohes Maß an Kooperation mit den imindividuellen Hilfeplan definierten beteiligten Institutionen und Einrichtungen angestrebt.
Kooperation besteht insbesondere zum Gesundheitsamt, zum Sozialamt, zu anderen Beratungsstellen, zu Arztpraxen, zu den Entgiftungsstationen verschiedener Krankenhäuser, zu den Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern und zu der Externen Suchtberatung in den Justizvollzugsanstalten. Mit den Einrichtungen des Suchthilfeverbundes JJ und anderenhessischen Suchthilfeeinrichtungen wird ebenfalls kooperiert. Im Rahmen der schulisch-beruflichen Integration besteht enge Zusammenarbeit u. a. mit dem Bildungszentrum Hermann Hesse in Frankfurt.
Stand: 10/2011