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JA slide show
Betreutes Einzelwohnen im Suchthilfezentrum Wiesbaden

  • Info

  • Aufnahme

  • Angebote

  • Grundsätze

 

Bürozeiten
montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
freitags von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

Belegung
Die Belegung erfolgt über die Hilfeplankonferenz der Stadt Wiesbaden.

Einzugsgebiet
Einzugsgebiet ist die Stadt Wiesbaden.

Anerkennungen
Das Betreute Wohnen ist vom zuständigen Fachministerium des Landes Hessen im Sinne der §§ 35 und 36 BtMG staatlich anerkannt.
Vom Landeswohlfahrtsverband Hessen ist die Einrichtung ebenfalls anerkannt.

Stand: 10/2011


 

Aufnahme 
Die Aufnahmen orientieren sich an der Befürwortung durch die zuständigen Hilfeplankonferenz. Voraussetzung für die Aufnahme ist ein in einem Hilfeplan festgestellter Hilfebedarf und das Vorliegen einer entsprechenden ärztlichen Stellungnahme sowie der Wunsch, neue Lebensperspektiven zu entwickeln und zu realisieren.

Zur Aufnahme werden folgende Unterlagen benötigt:
• ein Hilfeplan, aus dem der Umfang und die Ziele einer individuellen Hilfeplanung hervorgehen
• amtsärztliche/fachärztliche Stellungnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe
• Zustimmung des Landeswohlfahrtverbandes Hessen (gem. § 53 SGB XII i.V.m. § 2 Abs. 1 SGB IX). 

Stand: 10/2011

 

Betreuungsziele und Angebote 
Mit jeder Klientin/jedem Klienten werden die individuellen Betreuungsziele im Rahmen einer gemeinsamen Hilfeplanung ermittelt und verbindlich vereinbart. Die Umsetzung wird in festgelegten Zeitabständen gemeinsam überprüft.
Das Betreuungsangebot variiert entsprechend der vereinbarten Ziele und kann u. a. folgende Maßnahmen enthalten:
• Training eigenverantwortlicher Lebensführung ohne Suchtmittel
• Rückfallprävention und Rückfallbearbeitung
• Hilfen zur Reduktion der Beigebrauchsproblematik bei Substitution
• Unterstützung bei schulischer oder beruflicher Integration
• Training selbstständiger Haushaltsführung
• Beratung bei lebenspraktischen Fragen
• Anleitung zu einem strukturierten Tagesablauf
• Anregungen zur Freizeitgestaltung
• Begleitung zu Ämtern und Behörden bei besonderen Problemen
• Mitteilungen an Behörden und Gerichte im Einvernehmen mit der Klientel
• Begleitung und Hilfestellung während Krisen
• Gespräche über persönliche und soziale Probleme
• Einzel-, Gruppen-, Paar- sowie auf Wunsch Angehörigengespräche
• Hilfe zur Verbesserung der sozialen Kompetenz
• Unterstützung der Mütter/Väter in erzieherischen Fragen
• Förderung von gesundheitsbewusstem Verhalten
• Raucherentwöhnung
• Information über schwerwiegende Suchtfolgeerkrankungen wie Aids oder Hepatitis C
• Beratung in sozialrechtlichen Fragen
• Training zum Umgang mit Geld und Schulden
• Vermittlung in Selbsthilfegruppen
• Unterstützung bei Problemen mit Nachbarn und Vermieter
• Regelmäßige Reflexion und Fortschreibung des Hilfeplanes mit der Klientel.

Stand: 10/2011

 

Zielsetzung
Das Betreute Wohnen ist eine bewährte Hilfeform mit dem Ziel, suchtgefährdete oder suchtkranke Menschen orientiert am persönlichen Bedarf zu einem selbstständigen Leben ohne Suchtmittelmissbrauch zu befähigen. Das Betreute Wohnen dient der beruflichen und sozialen Integration.

Indikation und Betreuungsdauer 
Das Betreuungsangebot wendet sich an Personen mit Suchtproblematik, die einen Hilfebedarf haben. Das Angebot richtet sich auch an Personen, die sich in einer Substitutionsbehandlung befinden oder zusätzliche psychiatrische Problematiken aufweisen. Auch Paare und Eltern mit Kindern können betreut werden. Die Arbeitsweise ist personenzentriert. Die Dauer und Intensität der Betreuung ist daher individuell unterschiedlich und richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf.

Kooperation 
Da die Betreuung personenzentriert erfolgt, wird im Rahmen der Betreuung ein hohes Maß an Kooperation mit den imindividuellen Hilfeplan definierten beteiligten Institutionen und Einrichtungen angestrebt.
Kooperation besteht insbesondere zum Gesundheitsamt, zum Sozialamt, zu anderen Beratungsstellen, zu Arztpraxen, zu den Entgiftungsstationen verschiedener Krankenhäuser, zu den Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern und zu der Externen Suchtberatung in den Justizvollzugsanstalten. Mit den Einrichtungen des Suchthilfeverbundes JJ und anderenhessischen Suchthilfeeinrichtungen wird ebenfalls kooperiert. Im Rahmen der schulisch-beruflichen Integration besteht enge Zusammenarbeit u. a. mit dem Bildungszentrum Hermann Hesse in Frankfurt.

Stand: 10/2011

 

Ihr Ansprechpartner: BEW SHZ Wiesbaden

Schiersteiner Straße 4
65187 Wiesbaden
Fon 0611 90048-70
Fax 0611 90048-88
Email shz@jj-ev.de


Herr Mehlmann

Anfahrt: BEW SHZ Wiesbaden

Zukünftig werden Sie hier eine Anfahrtsbeschreibung finden.

Downloads: BEW SHZ Wiesbaden

Hier finden Sie Dokumente und ausführlichere Informationen zur Einrichtung als Downloads:


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