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Betreutes Wohnen Bahnweg

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Das Betreute Wohnen ist eine bewährte Hilfeform mit dem Ziel, suchtgefährdete oder suchtkranke Menschen orientiert am persönlichen Bedarf zu einem selbstständigen Leben ohne Suchtmittelmissbrauch zu befähigen und dient der beruflichen und sozialen Integration.
Das Betreute Wohnen (BW) Bahnweg stellt Wohnraum für ältere Suchtkranke Männer und Frauen zur Verfügung, die sich in einer Substitutionsbehandlung stabilisiert haben oder abstinent leben möchten. Fünf der insgesamt 10 Wohneinheiten sind rollstuhlgerecht, die weiteren Wohnungen sind
auch für Menschen erreichbar, die mobilitätseingeschränkt und z.B. auf einen Rollator angewiesen sind. Sofern eine zusätzliche Pflegbedürftigkeit besteht, kann auf Wunsch die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst sichergestellt werden.
Selbstverständlich nehmen wir Menschen, die neben der Sucht an einer psychiatrischen Erkrankung leiden, ebenfalls auf.
Die Bewohner/innen haben zusätzlich die Möglichkeiten an den Angeboten der Tagesstätte für Abhängigkeitserkrankte, die sich im gleichen Gebäude im ersten Stock befindet, teilzunehmen.
Das Medizinische Versorgungszentrum Rödelheim ist 150m vom Rödelheimer Bahnweg 27 entfernt.

Lage
Die Einrichtung befindet sich in unmittelbarer Nähe des Rödelheimer S-Bahnhofs.

Gebäude/Räumlichkeiten
Die Wohnungen im BW Bahnweg sind ca. 26 qm groß, verfügen über ein eigenes Bad sowie eine kleine Einbauküche. Fünf der zehn Wohnungen sind für Rollstuhlfahrer/innen geeignet. Zusätzlich kann von den Bewohnern ein Raum zur Freizeitgestaltung mitbenutzt werden. Das Betreute Wohnen ist in einem Sozialen Zentrum untergebracht, das einen Kindergarten, eine Tagesstätte Suchtkranke und für psychisch kranke Menschen sowie weitere psychosoziale Dienste beherbergt. Alle Angebote wurden nach umfangreichen
baulichen Änderungen 2011 in Betrieb genommen.
Das Büro der  Mitarbeiter/innen befindet sich auf dem gleichen Stockwerk.

Team
Das Team des Betreuten Wohnen Bahnweg setzt sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Berufsgruppen Pädagogik und Sozialarbeit zusammen.

Die Betreuung wird in unserer Einrichtung von einem gut ausgebildeten und erfahrenen Team gewährleistet mit zum Teil langjähriger Tätigkeit in der Suchtarbeit. Zusätzlich zu den grundlegenden beruflichen Qualifikationen bilden sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter laufend weiter.
Wir laden Interessierte zu einem Informationstermin in unsere Einrichtung ein. Wir stellen uns gerne persönlich vor, erläutern unser Betreuungskonzept und beantworten Fragen direkt.

Qualitätsmanagement
Wir arbeiten an der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Einrichtung und der laufenden Verbesserung unserer Hilfeangebote. Grundlage dafür ist das Modell der European Foundation for Quality Management EFQM.

Stand: 04/2012

 


Betreuung und Rahmenbedingungen

Was passiert bei einem Rückfall?
Rückfälligkeit kann die sofortige Entlassung aus dem Betreuten Wohnen bedeuten. Die Reaktion auf einen Rückfall bleibt allerdings immer eine Einzelfallentscheidung.  Mit Rückfallanalyse, -management und vielfältigen Möglichkeiten zur Rückfallbearbeitung werden rückfällige Klientinnen und Klienten dabei vom Team unterstützt.

Welche grundlegenden Regeln sind zu beachten?
Freiheit von Drogen, Alkohol und Glücksspiel während des Aufenthaltes in unserer Einrichtung ist ebenso ein Muss wie der Verzicht auf Gewalt und die aktive Mitarbeit an den im Hilfeplan erstellten Zielen.

Ist die Einrichtung nach §§ 35/36 BtMG anerkannt?
Ja, die Anerkennung nach §§ 35/36 BtMG wurde durch das zuständige hessische Ministerium erteilt.

Wie sind meine persönlichen Daten geschützt?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreuten Wohnen Bahnweg unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis werden keine persönlichen Daten weiter gegeben.

Ist das Büro auch abends/nachts und an den Wochenenden besetzt?
Wir haben feste Bürozeiten. Mo. bis Do. von 9.00 - 16.00 Uhr, Fr. 9:00 bis 15:30. Die Gruppen finden in der Zeit von 16.30 - 18.00 statt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nachts und an den Wochenenden nicht im Haus.

Wie alt sind die Bewohner der BWG?
Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren, nach oben hin gibt es keine Grenze. Im Durchschnitt sind die Bewohner/innen ca. 45 Jahre alt.


Kontakte und Aktivitäten

Wann und unter welchen Voraussetzungen können Bewohner/-innen Besuch empfangen?
Besuch kann jederzeit empfangen werden. Allerdings gelten für die Besucher genauso wie für die Bewohner die Regeln der Abstinenz und der Gewaltfreiheit.
Für die Einhaltung der Regeln sind die Bewohner verantwortlich. Besuch über mehrere Tage muss mit dem/der zuständigen Betreuer/-in abgesprochen werden.

Wann muss ich in der Einrichtung sein?
Es gibt außer den vereinbarten Terminen und den festen Gruppenzeiten keine festen Anwesenheitszeiten im Haus. Ist eine Abwesenheitszeit von mehr als zwei Tagen geplant, so muss dies mit uns abgesprochen werden.

Wie sind die Wohnungen eingerichtet, was kann ich mitbringen?
Die Wohnungen verfügen über eine Küchenzeile mit  Kühlschrank und zwei Herdplatten sowie über ein eigenes Duschbad mit Toilette. Ein Fernseh- und Telefonanschluss ist vorhanden. Bei Einzug müssen eigene Möbel mitgebracht werden. Hierbei erhalten die Bewohner Unterstützung von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Werde ich bei meiner Freizeitgestaltung unterstützt?
Für die Bewohnerinnen und Bewohner des BW Bahnweg werden gemeinsame Freizeit- und Gruppenaktivitäten organisiert.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit an den unterschiedlichsten Freizeitaktivitäten des Betreuten Einzelwohnens Frankfurt teilzunehmen. Auf dem Programm stehen Besuche von Fußballspielen, Schiffsausflüge, Führungen im Frankfurter Zoo, Palmengarten, den Frankfurter Museen, Kunstgruppen u. v. m.

Finanzielles

Wie wird die Betreute Wohngemeinschaft finanziert?
Für die Betreuungskosten ist der Landeswohlfahrtsverband der Kostenträger. Die Nutzungsentschädigung für die BWG übernimmt i. d. R. der örtliche Sozialhilfeträger. Interessenten mit Einkommen und/oder Vermögen tragen anteilig die Kosten.

Wie ist der Umgang mit Geld geregelt?
Es gibt die Möglichkeit das Geld bei uns im Tresor zu hinterlegen und sich bei Bedarf auszahlen zu lassen.

Stand: 04/2012

Betreuungsangebote
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer Betreuungsangebote. Die Teilnahme an diesen Angeboten richtet sich nach dem jeweiligen individuellen Bedarf, dem Verlauf der Betreuung und wird zwischen Betreuer und Ihnen vereinbart.

• Wöchentliche Wohngruppensitzungen zu Themen des Zusammenlebens
• Gespräche über persönliche und soziale Probleme
• Rückfallprävention und Rückfallbearbeitung
• bei Bedarf Angehörigengespräche
• Unterstützung bei schulischer und beruflicher Integration
• Training selbstständiger Haushaltsführung
• Begleitung und Hilfestellung während Krisen
• Freizeitangebote, auch an Wochenenden
• Begleitung zu Ämtern und Behörden in besonderen Problemfällen
• Selbstsicherheitstraining
• Beratung bei lebenspraktischen Fragen
• Anleitung zu einem strukturierten Tagesablauf
• Sozial- und Schuldnerberatung
• Mitteilung an Behörden und Gerichte im Einvernehmen mit dem Bewohner/der Bewohnerin
• Beratung in sozialrechtlichen Fragen
• Unterstützung bei der Verselbstständigung und beim Umzug in die eigene Wohnung
• Regelmäßige Reflexion und Fortschreibung des Hilfeplans im Fachteam und mit der Klientel


Betreuungsdauer
Die Dauer der Betreuung ist individuell unterschiedlich. Über den Umfang der Betreuung wird in den Hilfeplankonferenzen beraten und vom Landeswohlfahrtsverband entschieden.


Aufnahme
Zur Aufnahme werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt
• schriftliche Aufnahmeanfrage mit Darstellung der zukünftigen Lebensplanung einschließlich beruflicher Perspektiven
• Lebenslauf mit Beschreibung der Entwicklung der Abhängigkeit sowie der bisherigen Behandlung
• bei Substituierten Nachweis über eine bestehende Substitutionsbehandlung gem. geltender Richtlinien
• amtsärztliche/fachärztliche Stellungnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe
• Zustimmung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen gem. § 53 SGB XII i.V.m. § 2 Abs. 1 SGB IX.

Die Anfrage zur Aufnahme in der Einrichtung kann telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder persönlich erfolgen. Für den weiteren Verlauf der Bewerbung ist ein schriftlicher Lebenslauf mit Beschreibung des Suchtverlaufs erforderlich. Sie werden zeitnah zu einem persönlichen Informationsgespräch in unsere Einrichtung eingeladen, um die Indikation für eine Aufnahme in das BW Bahnweg zu überprüfen.
Anschließend wird ein Integrierter Behandlungs- und Rehabilitationsplan (IBRP) mit Ihnen erstellt und in der zuständigen Hilfeplankonferenz vorgestellt.
Bei längeren Wartezeiten bis zu einer Aufnahme ist es dringend erforderlich, dass Sie sich in regelmäßigen Abständen bei uns melden und uns ihr weiteres Interesse mitteilen.
Die zuständigen Mitarbeiter/innen für die Aufnahme vereinbaren mit Ihnen die Informationstermine und koordinieren das weitere Aufnahmeverfahren.

Stand: 04/2012
 


Der Verein Jugendberatung und Jugendhilfe e. V. bietet hilfebedürftigen, behinderten, gefährdeten oder psychisch kranken Menschen fachkundige Beratung und Lebenshilfe an. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und ist assoziiertes Mitglied im Diözesancaritasverband Limburg. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt im Bereich der Suchthilfe.
Das Betreute Wohnen ist in das differenzierte Netzwerk des Suchthilfeverbundes Jugendberatung und Jugendhilfe e. V. integriert.
Im Rahmen der rehabilitativen Angebote von JJ bildet das Betreute Wohnen eine wesentliche Schnittstelle zwischen Beratung und stationärer Behandlung. Hierbei bestehen Abstufungen im Hinblick auf die Betreuungsintensität. Diese orientiert sich am individuellen Hilfebedarf und wird mit der Anzahl der jährlich zu erbringenden Fachleistungsstunden festgelegt.

Anerkennungen
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) als überörtlicher Sozialhilfeträger ist federführender Leistungsträger und übernimmt in der Regel die Kosten der Betreuung.
Die Betreuungs- und Nutzungsentschädigung erfolgt in der Regel über den örtlichen Sozialhilfeträger.
Die Einrichtung ist vom zuständigen Fachministerium des Landes Hessen im Sinne der §§ 35, 36 ff des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) staatlich anerkannt.

Drogenfreiheit, Gewaltfreiheit, Mitarbeit
Dies sind die Grundvoraussetzungen für eine Betreuung und ein Leben in der Wohngemeinschaft. Mit dem Einzug in die Betreute Wohngemeinschaft verpflichtet sich jeder Bewohner und jede Bewohnerin auf den Konsum von Drogen, Alkohol und Glücksspiel sowie auf die Anwendung und Androhung von Gewalt zu verzichten und an den Gruppen- und Einzelgesprächen teil zu nehmen. Ebenso wird eine aktive Mitarbeit bei der Erreichung der zuvor gemeinsam festgelegten und in einer Hilfeplanung schriftlich formulierten Ziele erwartet.

Betreuungsziele
Ganz allgemein hat das Betreute Wohnen bei suchtmittelabhängigen Menschen das Ziel, Sie bei der Führung eines selbstständigen Lebens ohne Suchtmittelmissbrauch zu unterstützen. Entsprechend des individuellen Hilfebedarfs erhalten die Bewohnerinnen und Bewohner Hilfen, um im Rahmen eines selbstbestimmten Lebens den individuellen Fähigkeiten entsprechend am Leben der Gesellschaft teilhaben zu können.
Die herausragenden Ziele des Betreuten Wohnens sind:
• Befähigung zu einer Lebensführung ohne Suchtmittelkonsum sowie ohne Beigebrauch von Suchtmitteln während der Substitution und der Ausstieg aus der Substitution 
• Weiterentwicklung lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten
• Berufliche und soziale Integration

Individuelle Ziele für die Rehabilitation werden gemeinsam mit Ihnen zu Beginn der Betreuung entwickelt.

Stand: 04/2012

 

Ihr Ansprechpartner: BW Bahnweg

Rödelheimer Bahnweg 27
60489 Frankfurt
Fon: 069 74305636
Fax: 069 78074656
E-Mail: bw-bahnweg@jj-ev.de


Frau Franke

Anfahrt: BW Bahnweg

Eine ausführliche Wegbeschreibung können Sie gerne hier als pdf downloaden.

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