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Betreutes Wohnen für den Hochtaunuskreis

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  • Grundsätze

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Zuständigkeitsbereich
Einzugsbereich ist der gesamte Hochtaunuskreis mit 226.290 Einwohnern/-innen.
(Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt 2009)

Individuelle Hilfe
Das Betreute Wohnen für den Hochtaunuskreis erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen im Zentrum für Jugendberatung und Suchthilfe für den Hochtaunuskreis in Bad Homburg und in Usingen.

Platzzahl
Die Anzahl der Plätze im Betreuten Wohnen wurde im Jahr 2010 mit der Genehmigung des Landeswohlfahrtsverband um 6 weitere Plätze im Betreuten Einzelwohnen auf 36 Plätze erhöht. Aufgenommen werden Frauen und Männer mit substanzbezogenen Störungen im Alter ab 18 Jahren mit abgeschlossener stationärer oder ambulanter Behandlung.
In Einzelfällen können auch gefährdete junge Erwachsene in Absprache mit Jugendämtern sowie Klientinnen und Klienten aufgenommen werden, die eine stationäre Therapie abgebrochen haben oder deren ambulante Therapie noch andauert. In Sonderfällen können auch Elternteile mit ihren Kindern aufgenommen werden.

Betreuung
Die Betreuungsintensität wird auf die Bedürfnisse der Klientinnen und Klienten abgestimmt. Im Rahmen der Hilfeplanung werden die individuellen Betreuungsziele vereinbart.

Eine intensive Eingangsbetreuung mit wöchentlich stattfindenden Gruppengesprächen und verpflichteten Einzelgesprächen in den ersten 3 Monaten kennzeichnet die Gruppe I. Im Sinne der thematischen Gruppenarbeit haben die Klientinnen und Klienten die Möglichkeit, persönliche Probleme und Fragen zu besprechen.

Einmal im Monat findet eine Kulturgruppe mit dem Ziel der Auseinandersetzung mit sinnvollen Freizeitbeschäftigungen statt.

Kurz nach dem Einzug erfolgt ein Familiengespräch, um die oft gestörte Kommunikation innerhalb der Familie zu stärken.

Die Integrierte Schuldnerberatung dient den Klientinnen und Klienten zur Regulierung Ihrer offenstehenden Verbindlichkeiten.

Eine weniger intensive Begleitbetreuung erfolgt in der Stufe II. Klientinnen und Klienten, die Eigenverantwortlichkeit und suchtspezifische Stabilität entwickelt haben, können in die Einzelappartements des Betreuten Wohnens umziehen. Hier finden die Gruppengespräche 14tägig, Einzelgespräche in regelmäßigen Abständen und  nach Bedarf statt.

Das Betreute Einzelwohnen ist die Wohnform mit dem höchsten Verselbständigungsgrad außerhalb der Einrichtung. Mit den Klientinnen und Klienten werden individuelle Betreuungsverträge abgeschlossen, die eine zeitliche und inhaltliche Betreuung festlegen.


Adresse:

Zentrum für Jugendberatung und Suchthilfe für den Hochtaunuskreis
Betreutes Wohnen und Betreutes Einzelwohnen
Louisenstraße 9 | 61348 Bad Homburg
Fon 06172 6008-14 | Fax 06172 6008-19
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Wir kooperieren eng mit Selbsthilfegruppen. Die Selbsthilfen Eigeninitiative Suchtkrankenhilfe (EIS) und Narcotic Anonymos (NA) treffen sich in unseren Räumen in Bad Homburg. Die Selbsthilfegruppe für Glücksspieler/-innen wird durch fachliche Mitarbeiter/-innen angeleitet:

Angeleitete Selbsthilfegruppe für Glücksspieler/-innen   
Dienstag  ab 18:00 Uhr (Anmeldung erbeten)
Meetings von Eigeninitiative Suchtkrankenhilfe (EIS) in Bad Homburg
Donnerstag ab 19.00 Uhr                      
Meetings von Narcotics Anonymous (NA) in Bad Homburg
Mittwoch ab 20.00 Uhr

Stand: 10/2011

 

Aufnahme      
Die Dauer der Betreuung ist individuell unterschiedlich und orientiert sich an den gemeinsam besprochenen Zielen, die Grundlage für den Hilfeplan sind. In Einzelfällen können auch gefährdete Jugendliche in Absprache mit den zuständigen Jugendämtern und Eltern mit Kind aufgenommen werden.
 
Zur Aufnahme werden folgende Unterlagen benötigt:
• ein Hilfeplan (IBRP), aus dem der Umfang und die Ziele einer individuellen Hilfeplanung hervorgehen
• amtsärztliche/fachärztliche Stellungnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe
• Zustimmung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen gem. § 53 SGB XII i.V.m. § 2 Abs. 1 SGB IX.
Die Aufnahmen orientieren sich an der Befürwortung durch die zuständige Hilfeplankonferenz. Voraussetzung für die Aufnahme ist ein in einem Hilfeplan festgestellter Hilfebedarf und das Vorliegen einer entsprechenden ärztlichen Stellungnahme sowie der Wunsch, neue Lebensperspektiven zu entwickeln und zu realisieren.
Bei Rückfragen können Sie sich direkt an uns wenden:

Adresse:
Zentrum für Jugendberatung und Suchthilfe für den Hochtaunuskreis
Betreutes Wohnen und Betreutes Einzelwohnen
Louisenstraße 9
61348 Bad Homburg
Fon 06172 6008-14
Fax 06172 6008-19
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Stand: 10/2011

 

Liegenschaft
Die BWG liegt im Zentrum von Bad Homburg. Bad Homburg liegt etwa 15 km von Frankfurt entfernt und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Die Einrichtung befindet sich in einem Anwesen aus der Gründerzeit, bestehend aus einem Vorder- und einem Hinterhaus.
Im 1. und 2. Stock des Vorderhauses ist die Wohngruppe I mit 6 Zimmern, einer Küche und 2 Bädern untergebracht.
Die Wohngruppe II besteht aus einem 1-Zimmer-Appartement und einem 2-Zimmer-Appartement im Erdgeschoss des Vorderhauses sowie zwei Einzelappartements im zweistöckigen Hinterhaus.
Im kleinen Hinterhof ist Platz zum Grillen, für Feste und weitere Freizeitaktivitäten.

Betreuungsziele und Angebote
Mit jeder Klientin/jedem Klienten werden die individuellen Betreuungsziele im Rahmen einer gemeinsamen Hilfeplanung ermittelt und verbindlich vereinbart. Die Umsetzung wird in festgelegten Zeitabständen gemeinsam überprüft. Das Betreuungsangebot variiert entsprechend der vereinbarten Ziele und kann folgende Angebotsbausteine enthalten:
• Training eigenverantwortlicher Lebensführung ohne Suchtmittel
• Rückfallprävention und Rückfallbearbeitung
• Unterstützung bei schulischer oder beruflicher Integration
• Training selbstständiger Haushaltsführung
• Beratung bei lebenspraktischen Fragen
• Anleitung zu einem strukturierten Tagesablauf
• Anregungen zur Freizeitgestaltung
• Begleitung zu Ämtern und Behörden bei besonderen Problemen
• Mitteilungen an Behörden und Gerichte im Einvernehmen mit der Klientel
• Begleitung und Hilfestellung während Krisen
• Gespräche über persönliche und soziale Probleme
• Einzel-, Gruppen-, Paar- sowie auf Wunsch Angehörigengespräche
• Hilfe zur Verbesserung der sozialen Kompetenz
• Unterstützung der Mütter/Väter in erzieherischen Fragen
• Förderung von gesundheitsbewusstem Verhalten
• Raucherentwöhnung
• Information über schwerwiegende Suchtfolgeerkrankungen wie Aids oder Hepatitis C
• Beratung in sozialrechtlichen Fragen
• Wohngruppensitzungen zu Themen des Zusammenlebens
• Training zum Umgang mit Geld und Schulden
• Vermittlung in Selbsthilfegruppen
• Unterstützung bei der Verselbstständigung und beim Umzug in eine eigene Wohnung
• Regelmäßige Reflexion und Fortschreibung des Hilfeplanes im Fachteam und mit der Klientel.


Anerkennungen
Das Betreute Wohnen für den Hochtaunuskreis ist vom zuständigen Fachministerium des Landes Hessen im Sinne der §§ 35 und 36 BtMG staatlich anerkannt.
Vom Landeswohlfahrtsverband Hessen ist die Einrichtung ebenfalls anerkannt.

 
Kooperation
Es besteht enge Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der hessischen Drogenhilfe, insbesondere mit Entwöhnungs- und Übergangseinrichtungen, stationären Nachsorgewohngemeinschaften, dem Bildungszentrum Hermann Hesse in Frankfurt sowie weiteren Einrichtungen, die Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung anbieten.

Stand: 10/2011
 

 

Der Verein Jugendberatung und Jugendhilfe e. V. bietet hilfebedürftigen, behinderten, gefährdeten oder psychisch kranken Menschen fachkundige Beratung und Lebenshilfe an. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und ist assoziiertes Mitglied im Diözesancaritasverband Limburg. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt im Bereich der Suchthilfe.
Das Betreute Wohnen für den Hochtaunuskreis ist in das differenzierte Netzwerk des Suchthilfeverbundes Jugendberatung und Jugendhilfe e. V. integriert.
Im Rahmen der rehabilitativen Angebote von JJ bildet das Betreute Wohnen eine wesentliche Schnittstelle zwischen Beratung und stationärer Behandlung. Hierbei bestehen Abstufungen im Hinblick auf die Betreuungsintensität. Diese orientiert sich am individuellen Hilfebedarf und wird mit der Anzahl der jährlich zu erbringenden Fachleistungsstunden festgelegt.
 

Anerkennungen
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) als überörtlicher Sozialhilfeträger ist federführender Leistungsträger und übernimmt in der Regel die Kosten der Betreuung.
Die Betreuungs- und Nutzungsentschädigung erfolgt in der Regel über den örtlichen Sozialhilfeträger.
Die Einrichtung ist vom zuständigen Fachministerium des Landes Hessen im Sinne der §§ 35, 36 ff des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) staatlich anerkannt.

Drogenfreiheit, Gewaltfreiheit, Mitarbeit
Dies sind die Grundvoraussetzungen für eine Betreuung und ein Leben in einer der Wohngemeinschaften (6 und 5 Plätze). Mit dem Einzug in die Betreute Wohngemeinschaft verpflichtet sich jeder Bewohner / jede Bewohnerin auf den Konsum von Drogen, Alkohol und Glücksspiel sowie auf die Anwendung und Androhung von Gewalt zu verzichten und an den Gruppen- und Einzelgesprächen teil zunehmen. Ebenso wird eine aktive Mitarbeit bei der Erreichung der zuvor gemeinsam festgelegten und in einer Hilfeplanung schriftlich formulierten Ziele erwartet. Im Einzelbetreuten Wohnen (25 Plätze) werden individuelle Betreuungsverträge abgeschlossen und die Klientinnen und Klienten wohnen in eigenen Wohnungen. Hier sind auch 6 Plätze für substituierte Klientinnen und Klienten vom LWV genehmigt.

Stand: 10/2011

 

Ihr Ansprechpartner: Betreutes Wohnen HTK

Louisenstraße 9 
61348 Bad Homburg
Fon 06172 6008-14
Fax 06172 6008-19
E-Mail zjshtk-bw@jj-ev.de


Herr Becherer-Dietz

Anfahrt: Betreutes Wohnen HTK

Zukünftig werden Sie hier eine Anfahrtsbeschreibung finden.

Downloads: Betreutes Wohnen HTK

Hier finden Sie Dokumente und ausführlichere Informationen zur Einrichtung als Downloads:


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