| Externe Suchtberatung in hessischen Justizvollzugsanstalten |
Das Aufgabengebiet der Externen Suchtberatung in Justizvollzugsanstalten (JVA) umfasst die Beratung und Betreuung von Inhaftierten mit Suchtproblemen. Externe Suchtberatung (ESB) führt der Verein in folgenden Justizvollzugsanstalten durch: Externe Suchtberatung in der JVA Butzbach Externe Suchtberatung in der JVA Frankfurt IV Stand: 01/2012
Kann man in Haft substituiert werden? Wie lange dauert eine Vermittlung aus Haft heraus? Welche Voraussetzungen ermöglichen eine Zurückstellung der Strafvollstreckung gem. § 35 BtMG? Stand: 10/2011
Information und Beratung über mögliche ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote der Suchthilfe außerhalb des Vollzugs und die Vermittlung in solche sind Arbeitsschwerpunkte der Externen Suchberatung. JVA Wiesbaden: Gruppenangebote zu Terapievorbereitung, Rückfallprävention, Thema Sucht, Information über Therpaie, Alkoholprobleme sowie eine Sportgruppe zur Therapievorbereitung; mit suchttherapeutischen Einzelgesprächen bietet die ESB suchtkranken Gefangenen eine weitere Möglichkeit zu lernen, wie man ein abstinentes Leben führen kann. JVA Frankfurt III: Gruppenangebot zur Rückfallprävention JVA Rockenberg: Therapievorbereitungsgruppe,Angebot einer Suchthilfegruppe welche sich an alle Alkohol und Suchtmittel konsumierenden inhaftierten Jugendlichen richtet; Gruppenangebot der Narcotics Anonymous (NA); Vorbereitung, Planung und Koordination des Aidsaufklärungsprojekts durch die ESB mit einem pädagogischen Gruppenangebot zum Thema Sexualität, Verhütung und Aidsprävention JVA Dieburg: Motivations- bzw. Therapievorbereitungsgruppe Stand: 10/2011
Straffälligkeit in Zusammenhang mit der Suchterkrankung hat zur Folge, dass viele Abhängige zum Teil lange im Justizvollzug verbringen. Einrichtungen des Strafvollzuges können allerdings keinen angemessenen Umgang mit der Abhängigkeitsproblematik gewährleisten. Deshalb ist es Ziel der Aktivitäten der ESB in der JVA für möglichst viele Abhängige eine geeignete Rehabilitationsmaßnahme an Stelle von Strafe im Justizvollzug einzuleiten. Die Externe Suchtberatung ist im dienstrechtlichen Sinne ein von der Justizvollzugsanstalt unabhängiges Angebot. Der Arbeitsansatz trägt den institutionellen Rahmenbedingungen vor Ort Rechnung. Der Missbrauch von Suchtmitteln innerhalb einer Justizvollzugsanstalt stellt eine besondere Problematik und Herausforderung dar. Gefangene mit Suchtproblemen erhöhen ihre Chancen eine an die Haftzeit anschließende Behandlung zu bestehen ganz wesentlich, wenn sie während ihrer Inhaftierung vom Drogenkonsum Abstand genommen haben. Hier setzt die haftbegleitende Arbeit der ESB ein. es ist das gemeinsame Ziel der Anstaltsleitung und der Beschäftigten der JVA sowie der ESB, Drogenfreiheit während der Inhaftierung durch besonders intensive Zusammenarbeit und problemorientie Angebote zu unterstützen bzw. zu erreichen. Die Arbeit der ESB bedarf einer engen Abstimmung mit Anstaltsleitung und den Fachdiensten der JVA, soll sie erfolgreich sein. Die ESB ist einbezogen in das Qualitätsmanagement und die Qualitätssicherung des Vereins JJ entsprechend dem Modell EFQM. Stand: 10/2011 |
Herr Rothkirch
Fon: 069 1367-1842
Fax: 069 1367-1813 oder 1805
E-Mail: Peter.Rothkirch@jva-frankfurt1.justiz.hessen.de

Zukünftig werden Sie hier Dokumente und ausführlichere Informationen zur Einrichtung als Downloads finden.