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Externe Suchtberatung in hessischen Justizvollzugsanstalten

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  • FAQ

  • Angebote

  • Grundsätze

 

Das Aufgabengebiet der Externen Suchtberatung in Justizvollzugsanstalten (JVA) umfasst die Beratung und Betreuung von Inhaftierten mit Suchtproblemen.
Auch den Beschäftigten einer JVA steht die ESB bei spezifischen Fragestellungen zur Suchtentwicklung und Abhängigkeit als Gesprächpartner zur Verfügung.

Externe Suchtberatung (ESB) führt der Verein in folgenden Justizvollzugsanstalten durch:

Externe Suchtberatung in der JVA Butzbach
Kleeberger Straße 23 | 35510 Butzbach
Fon 06033 89362-10/-11 | Fax 06033 893-3909
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Externe Suchtberatung in der JVA Darmstadt
Marienburgstraße 74 | 64297 Darmstadt
Fon 06151 507-121 | Fax 06151 507-116
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Externe Suchtberatung in der JVA Dieburg
Altstadt 25 | 64807 Dieburg
Fon 06071 2000-265 | Fax 06071 2000-215
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Externe Suchtberatung in der JVA Frankfurt I
Obere Kreuzäckerstraße 6| 60435 Frankfurt
Fon 069 1367-1842| Fax 069 1367-1813
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Externe Suchtberatung in der JVA Frankfurt III (Frauenhaftanstalt)
Obere Kreuzäckerstraße 4 | 60435 Frankfurt
Fon 069 1367-1382 | Fax 069 1367-1382
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Externe Suchtberatung in der JVA Frankfurt IV
Gustav-Radbruch-Haus
Obere Kreuzäckerstraße 8 | 60435 Frankfurt
Fon 069 1367-1469 | Fax 069 1367-1499
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Externe Suchtberatung in der JVA Rockenberg
Marienschloß 1 | 35519 Rockenberg/Friedberg
Fon und Fax 06033 998367
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Externe Suchtberatung in der JVA Weiterstadt
Vor den Löserbecken 4 | 64331 Weiterstadt
Fon 06150 102-2801 | Fax 06150 102-2808
-2802
-2807
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Externe Suchtberatung in der JVA Wiesbaden
Holzstraße 29 | 65197 Wiesbaden
Fon 0611 4145960 | Fax 0611 414-1005
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Stand: 01/2012

 

Kann man in Haft substituiert werden?
Ob in Haft substituiert wird hängt von den verschiedenen Haftanstalten ab. Es gibt Haftanstalten in welchen man weiter substituiert werden kann, sofern man sich bereits vor der Inhaftierung in einer Substitution befand. Wird in einer Haftanstalt keine Substitution angeboten, muss man nach Inhaftierung einen Drogenentzug machen.

Wie lange dauert eine Vermittlung aus Haft heraus?
Die Dauer einer Vermittlung aus Haft heraus hängt von vielen Faktoren wie Straflänge, Möglichkeit einer Zurückstellung der Strafvollstreckung gem. § 35 BtMG, bereits vorhergehende Vermittlungen aus Haft, Wartezeiten für die Externe Suchtberatung Vorort etc. ab. Dies muss im Einzelfall besprochen und geklärt werden.

Welche Voraussetzungen ermöglichen eine Zurückstellung der Strafvollstreckung gem. § 35 BtMG?
Grundsätzlich gilt, dass das Strafmaß einer Strafe nicht 2 Jahre übersteigt bzw. von einer Strafe nicht mehr als 2 Jahre übrig sind. Die Straftat muss einen unmittelbaren Zusammenhang (Kausalität) mit der Drogenabhängigkeit nachweisen. Die Suchthilfeeinrichtung, in welche vermittelt werden soll, sollte eine Anerkennung gem. § 35 BtMG haben und die Behandlung der Suchtmittelabhängigkeit anbieten. Übergangseinrichtungen zählen nicht dazu.

Stand: 10/2011

 

Information und Beratung über mögliche ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote der Suchthilfe außerhalb des Vollzugs und die Vermittlung in solche sind Arbeitsschwerpunkte der Externen Suchberatung.
Im Einzelnen beinhaltet dies:
• Beratung, Betreuung und Stabilisierung Inhaftierter mit Suchtproblemen
• Übermittlung von Informationen und Zugang zu Informationsmaterial über Angebote der Suchthilfe
• Beratungsgespräche mit Reflexion der bisherigen Lebenssituation und –weise
• Konstruktive Auseinandersetzung mit der Abhängigkeitserkrankung
• Möglichkeit der Aufarbeitung von Problemen im persönlichen und sozialen Bereich im Kontext des Substanzkonsums
• Krisenintervention
• Abklärung des Rehabilitationsbedarfs und der Rehabilitationsfähigkeit
• Klärung der juristischen Voraussetzungen für den Beginn einer Behandlung außerhalb des Vollzuges
• Erstellung eines Hilfeplanes auf der Grundlage einer qualifizierten Suchtdiagnostik
• Erstellen eines Sozialberichtes, Hilfe bei der Beantragung der Übernahme der Kosten für medizinische Leistungen, Vervollständigen der Unterlagen etc.
• Hilfe bei der Beantragung der Therapienebenleistungen (ALG II-Antrag bzw. SGB XII-Antrag)
• Motivierende Interventionen zur Förderung und Aufrechterhaltung der Behandlungsbereitschaft
• Abstimmung und Kooperation mit anstaltsinternen Diensten, Gerichten, Kostenträgern, Suchthilfeeinrichtungen u.a.

JVA Wiesbaden: Gruppenangebote zu Terapievorbereitung, Rückfallprävention, Thema Sucht, Information über Therpaie, Alkoholprobleme sowie eine Sportgruppe zur Therapievorbereitung; mit suchttherapeutischen Einzelgesprächen bietet die ESB suchtkranken Gefangenen eine weitere Möglichkeit zu lernen, wie man ein abstinentes Leben führen kann.

JVA Frankfurt III: Gruppenangebot zur Rückfallprävention

JVA Rockenberg: Therapievorbereitungsgruppe,Angebot einer Suchthilfegruppe welche sich an alle Alkohol und Suchtmittel konsumierenden inhaftierten Jugendlichen richtet; Gruppenangebot der Narcotics Anonymous (NA); Vorbereitung, Planung und Koordination des Aidsaufklärungsprojekts durch die ESB mit einem pädagogischen Gruppenangebot zum Thema Sexualität, Verhütung und Aidsprävention

JVA Dieburg: Motivations- bzw. Therapievorbereitungsgruppe

Stand: 10/2011

 

Straffälligkeit in Zusammenhang mit der Suchterkrankung hat zur Folge, dass viele Abhängige zum Teil lange im Justizvollzug verbringen. Einrichtungen des Strafvollzuges können allerdings keinen angemessenen Umgang mit der Abhängigkeitsproblematik gewährleisten. Deshalb ist es Ziel der Aktivitäten der ESB in der JVA für möglichst viele Abhängige eine geeignete Rehabilitationsmaßnahme an Stelle von Strafe im Justizvollzug einzuleiten.

Die Externe Suchtberatung ist im dienstrechtlichen Sinne ein von der Justizvollzugsanstalt unabhängiges Angebot. Der Arbeitsansatz trägt den institutionellen Rahmenbedingungen vor Ort Rechnung.

Der Missbrauch von Suchtmitteln innerhalb einer Justizvollzugsanstalt stellt eine besondere Problematik und Herausforderung dar. Gefangene mit Suchtproblemen erhöhen ihre Chancen eine an die Haftzeit anschließende Behandlung zu bestehen ganz wesentlich, wenn sie während ihrer Inhaftierung vom Drogenkonsum Abstand genommen haben. Hier setzt die haftbegleitende Arbeit der ESB ein. es ist das gemeinsame Ziel der Anstaltsleitung und der Beschäftigten der JVA sowie der ESB, Drogenfreiheit während der Inhaftierung durch besonders intensive Zusammenarbeit und problemorientie Angebote zu unterstützen bzw. zu erreichen.

Die Arbeit der ESB bedarf einer engen Abstimmung mit Anstaltsleitung und den Fachdiensten der JVA, soll sie erfolgreich sein.
Neben dem allgemeinen fachlichen Austausch zählt hierzu die Information über eine laufende Hilfeplanung ebenso wie die Umsetzung gemeinsamer Absprachen:

Die ESB ist einbezogen in das Qualitätsmanagement und die Qualitätssicherung des Vereins JJ entsprechend dem Modell EFQM.

Stand: 10/2011

 

Ihr Ansprechpartner: Externe Suchtberatung

Herr Rothkirch

Fon: 069 1367-1842 
Fax: 069 1367-1813 oder 1805
E-Mail: Peter.Rothkirch@jva-frankfurt1.justiz.hessen.de

Downloads: Externe Suchtberatung

Zukünftig werden Sie hier Dokumente und ausführlichere Informationen zur Einrichtung als Downloads finden.


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