Fachberatungsstelle für Glücksspielsucht- Prävention und Beratung
Im SHZ werden seit 1998 pathologische Glücksspieler beraten und psychosozial betreut. Seit dem 01.04.2008 wirkt das SHZ an dem Hessischen Landesmodell zur Glücksspielprävention und -beratung mit.
Im SHZ werden neben Glücksspielern auch deren Angehörige betreut. Eine Selbsthilfegruppe für diese Zielgruppe ergänzt die spezifischen Angebote.
Fachberatung für Verhaltenssüchte
Im Rahmen der Fachberatung für Verhaltenssüchte betreuen und beraten wir Personen, die unter exzessiven Verhaltensweisen leiden. Derartige Verhaltensweisen und Tätigkeiten erfüllen Kriterien einer Abhängigkeit, wenn sie zum Lebensmittelpunkt und dominierenden Inhalt des Lebens werden, z. B. exzessives Kaufen, Spielen, Arbeiten, Sex, Sport treiben.
Wesentliches Ziel der Fachberatung ist es Kontaktaufnahme zu Menschen mit Verhaltenssüchten, deren Angehörigen, deren Kontaktpersonen wie Lehrer, Vorgesetzte etc. herzustellen und aufrecht zu erhalten. Arbeitsansätze der Frühintervention wie aufsuchende Arbeit an Schulen, in Betrieben erhalten hierbei eine besondere Bedeutung. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich mit den Berater/-innen im Chat auszutauschen und über das Internet beraten zu lassen. Die Internetberatung ist besonders bei Internet- /Computerspielsucht wichtig, da dies den direktesten Zugang zu den Ratsuchenden darstellt.
Es ist auch Aufgabe der Fachberatung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ambulanten Einrichtungen im Sinne einer Multiplikatorenfunktion speziell für die mit Verhaltenssüchten in Zusammenhang stehenden Aufgaben zu schulen und über mögliche Beratungsangebote zu informieren.
Ziel einer Beratung oder Behandlung bei Verhaltenssüchten ist anders als bei substanzgebundenen Abhängigkeiten nicht Abstinenz, sondern die Wiedererlangung des kontrollierten Umgangs mit der jeweiligen Tätigkeit.
Erreicht werden kann dies durch das Erlernen von Problemlösekompetenzen sowie von Selbstkontrolle, dem Aufbau neuer positiv empfundener Verhaltensweisen und durch die Auseinandersetzung mit den individuell wirksamen Suchtmechanismen.
Aktion „Wir machen mit“
Nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) § 9 ist die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Gleichwohl erhalten Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke.
Bei Testkäufen zur Überprüfung des Abgabeverhaltens des Handels bei Alkopops an Jugendliche, die die Verbraucherzentrale im März 2004 in Hessen durchgeführt hat, wurden bei der Hälfte der Testkäufe Verstöße gegen das JuSchG registriert.
Unter dem Titel “Kein Alkohol und Tabak an Jugendliche und Kinder“ findet mit der finanziellen Unterstützung des Gesundheitsamtes Wiesbaden eine Aktion statt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SHZ führen im Stadtgebiet Wiesbaden mit Verkaufsstellen Gespräche und bringen an den Schaufenstern Plakate an. Dabei wird vor allem die Bevölkerung auf die Problematiken hinsichtlich des Konsums von Alkohol und Alkopops und Tabak bei Jugendlichen sensibilisiert. Mittlerweile hängen die Schilder in diversen Verkaufsstellen von Alkohol und Tabak aus. Der Hotel- und Gaststätten-Bezirksverband Wiesbaden Rheingau-Untertaunus unterstützt aktiv die Aktion.
Rechtsauskunft in Zusammenarbeit mit dem Verein zur Förderung der Bewährungshilfe in Hessen
Seit 2003 wird in Kooperation mit dem Verein zur „Förderung der Bewährungshilfe in Hessen e. V.“ in der Neebstraße 4 in Frankfurt eine regelmäßige Sprechstunde in Rechtsfragen angeboten. Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe vor Ort und der gemeinsamen Zielgruppen nehmen an der Sprechstunde Klientinnen und Klienten beider Institutionen teil. Diese erhalten durch die Rechtsanwältin Frau Kerstin Klein erste Auskünfte zu unterschiedlichsten rechtlichen Fragestellungen. Dabei reicht die Bandbreite der Themen von Strafsachen über Schuldnerberatung bis hin zu Miet-, Familien- und Arbeitsrecht.
Projekt FreD
Bei dem Projekt FreD handelt es sich um eine Maßnahme, bei der erstauffällige drogenkonsumierende Jugendliche frühzeitig im Rahmen von zweitägigen Kursen auf die Gefahren und Risiken des Drogenkonsums aufmerksam gemacht werden. Das Projekt findet mittlerweile bundesweit erfolgreich statt.
Aufgrund der großen Bedarfslage konnte mit der Umsetzung des Projekts „Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten“ (FreD) in Wiesbaden 2007 begonnen werden.
Kooperationspartner im Rahmen des Projektes sind u. a. Polizei, Jugendgerichthilfe, Staatsanwaltschaft, Schulen usw.
Projekt HaLT
Dieses Projekt wendet sich an Jugendliche, die zuviel Alkohol trinken oder wegen riskantem Konsum mit einer Alkoholvergiftung in ein Krankenhaus eingeliefert werden.
Im Rahmen des Projektes HaLT werden Jugendliche von einer qualifizierten Fachkraft noch im Krankenhaus erreicht und mit ihnen systematische Hilfen besprochen. Zudem wird dem Alkoholmissbrauch bei dieser Zielgruppe insgesamt durch kommunal verankerte Präventionsansätze entgegengewirkt. Das Projekt wird seit 2008 umgesetzt.
Stand: 10/2011