Betreutes Wohnen, Eingliederungshilfe
Das Betreute Wohnen (BW) des Vereins Jugendberatung und Jugendhilfe (JJ) wendet sich überwiegend an Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung. Zusätzliche somatische und/oder psychische Erkrankungen oder Behinderungen sind häufig und stehen einer Aufnahme ins BW nicht entgegen.
Das BW wird erbracht als Leistung der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können. Der Adressatenkreis sind erwachsene Menschen mit nicht nur vorübergehenden wesentlichen Behinderungen gemäß § 99 SGB IX i. V. m. § 53 SGB XII i. V. m. §§ 1 bis 3 der Eingliederungshilfe-Verordnung.
Die Arbeitsweise ist personenzentriert und strebt nach individuellen Hilfearrangements. Grundlage ist ein individueller Teilhabeplan, der die aktuelle Situation, die Ziele und die erforderlichen Maßnahmen festlegt. Für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen ist der Umgang mit Suchtmitteln das zentrale Thema. Ausmaß und Art der Teilhabeinschränkungen können dabei variieren.
Ziele des Betreuten Wohnen können u.a. sein: Die Förderung der eigenständigen Lebensführung, die Weiterentwicklung lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Stabilisierung der Suchtmittelabstinenz, bei Substitution die Befähigung zu einer Lebensführung ohne Beigebrauch zusätzlicher Suchtmittel, der Ausstieg aus der Substitutionsbehandlung sofern gewünscht, die Verbesserung der Fähigkeit mit Suchtmittelverlangen umzugehen, die berufliche und soziale Integration, die Förderung der Fähigkeiten Konflikt- und Krisensituationen zu bewältigen, die Unterstützung beim Aufbau einer angemessenen Tagesstruktur, die Erweiterung der Kompetenz zur Gestaltung der Freizeit.
Die Leistungen im Betreuten Wohnen zielen darauf ab, Behinderungen und/ oder deren Folgen zu beseitigen, zu überwinden oder zu mildern und die vorhandenen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu fördern bzw. zu erhalten.Die Ziele ergeben sich aus den individuellen Teilhabeplänen: eigenständige Lebensführung, soziale Eingliederung und Teilhabe am sozialen Leben werden gemäß den Bedarfen und Wünschen des Einzelnen angestrebt.
Üblicherweise geschieht dies durch die Stabilisierung und Weiterentwicklung von lebenspraktischen Fähigkeiten, die Vermeidung von exzessivem Suchtmittelkonsum bzw. Erhalt der Abstinenz, die möglichst selbständige Lebensführung, eine Tagesstruktur, Freizeitgestaltung, eine Stabilisierung des Gesundheitszustandes, den Erhalt von Mobilität, die Bewältigung von Konflikt- und Krisensituationen, die Bewältigung von (behinderungsbedingten) Abbauprozessen, die Aufrechterhaltung oder Verbesserung von Teilhabe- oder Teilnahmemöglichkeiten im sozialen Umfeld.
Basis der Zielformulierungen ist eine Einschätzung der Fähigkeiten und Beeinträchtigungen nach ICF (der internationalen Klassifikation von Fähigkeiten und Fähigkeitsstörungen).
Wesentliche Personengruppen, die das Betreute Wohnen des Suchthilfeverbundes in Anspruch nehmen, sind drogen- und mehrfachabhängige Menschen, die aufgrund einer ambulanten oder stationären Vorbehandlung auf ein Leben ohne Drogen vorbereitet sind, ihre Abstinenz von Suchtmitteln bereits stabilisiert haben oder sich in einer anerkannten Substitutionsbehandlung befinden. Es werden auch Personen betreut, die aktuell noch Drogen konsumieren und mit dem Betreuten Wohnen eine Verbesserung ihrer Lebensumstände erreichen möchten.
Je nach individueller Problemlage und Vorbehandlung wird besprochen, ob durch die Form des Betreuen Einzelwohnens (BEW) oder Betreuung im Rahmen einer Betreuten Wohngemeinschaft (BWG) die formulierten Ziele besser erreicht werden können. Die Dauer der Betreuung ist individuell unterschiedlich. Die Betreuung soll zu einer weitestgehenden Selbständigkeit führen. Sofern notwendig oder gewünscht können im Anschluss an das Betreute Wohnen oder parallel andere Angebote des Suchthilfeverbundes in Anspruch genommen werden, z. B. Ambulante Rehabilitation oder integrierte Schuldnerberatung. Auch die Vermittlung in weiterführende therapeutische und medizinische Angebote können Teil der Betreuungsleistungen sein.
Das Betreute Wohnen ist vom zuständigen Fachministerium des Landes Hessen im Sinne der §§ 35 und 36 BtMG staatlich anerkannt. Ebenfalls liegt die Anerkennung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV) vor. Der Adressatenkreis sind erwachsene Menschen mit nicht nur vorübergehenden wesentlichen Behinderungen gemäß § 99 SGB IX i. V. m. § 53 SGB XII i. V. m. §§ 1 bis 3 der Eingliederungshilfe-Verordnung.
Stand: 12/2021
Einrichtungen
Betreute Wohngemeinschaft Gutleutstraße in Frankfurt
Ihre Ansprechpartner*innen
Herr Kevin O´Keeffe
Frau Anne Bettzieche
Gutleutstraße 160-164
60327 Frankfurt am Main
Fon: 069 437111 oder 069 638098-0
Fax: 069 431628 oder 069 743480-20
E-Mail: bw-gutleut@jj-ev.de
Website: https://bw-gutleut.jj-ev.de
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Betreutes Einzelwohnen Frankfurt
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Ihr Ansprechpartner
Herr Sebastian Messer
Louisenstraße 9
61348 Bad Homburg
Fon: 06172 6008-14
Fax: 06172 6008-19
E-Mail: zjshtk-bw@jj-ev.de
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Stationäre Nachsorge Broßwitzstraße in Frankfurt
Ihr Ansprechpartner
Herr Lutz Plenker
Konrad-Broßwitz-Straße 35
60487 Frankfurt
Fon: 069 971218-0
Fax: 069 971218-29
E-Mail: kbs@jj-ev.de
Website: https://kbs.jj-ev.de
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